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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Vierklang Immobilien, insbesondere für die Vermittlung, den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Beratung sowie die Unterstützung bei Finanzierung und Versicherungen.

 

2. Leistungen von Vierklang Immobilien

Wir bieten:

  • Professionelle Immobilienbewertung von Haus und Wohnung

  • Individuelle Beratung beim Kauf und Verkauf

  • Unterstützung bei Finanzierung, Notartermin und Vertragsabwicklung

  • Erstellung von Exposés und gezielte Vermarktung Ihrer Immobilie

  • Begleitung während des gesamten Kauf- oder Verkaufsprozesses

 

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen Kunde und Vierklang Immobilien kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder unterschriebene Vereinbarung zustande. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Immobilie oder zu seinem Immobilieninteresse zu machen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen rechtzeitig bereitgestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

 

5. Vergütung / Provision

Die Vergütung für die Dienstleistungen von Vierklang Immobilien wird individuell vereinbart. Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs oder Kaufs entsteht die Provision gemäß vertraglicher Vereinbarung.

 

6. Haftung

Vierklang Immobilien haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Informationen Dritter oder unvollständige Angaben des Kunden übernehmen wir keine Haftung.

 

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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